Hier finden Sie einen Auszug unserer Kunden in Europa:
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Bildungseinrichtungen
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Impressum
Showroom (nach Terminvereinbarung) |
Firmensitz (Verwaltung) |
CNC4ALL GmbH Logistikstrasse 3, GZ1-Halle F1B A-2201 Industriegebiet Hagenbrunn Austria |
CNC4ALL GmbH Breitenleer Strasse 52/29 A-1220 Wien Austria |
Telefon: +43 (0) 660 122 90 14
Telefon: +43 (0) 676 375 40 80
UID Nummer: ATU69718978
Firmensitz: Wien
Firmenbuchnummer: FN 434962 a
Rechtsform: Gesellschaft mit Beschränkter Haftung
Aufsichtsbehörde gem. ECG: Magistrat 1220 Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Gewerberechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung www.ris.bka.gv.at
Adresse: siehe obige Adresse
Unternehmensgegenstand: Internethandel
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Siegfried Kaltmann IWE
Inhaber: Ing. Jan Donabauer MSc & Dipl.-Ing. Siegfried Kaltmann IWE
Datenschutz
Unsere Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet.
Folgende Kundendaten werden gespeichert: Anrede, Vorname, Nachname, Mail-Adresse, Strasse, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Benutzername und das Passwort.
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung (oder wegen gerichtlicher Aufforderung) unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Information über Cookies: Unser Webshop verwendet „Cookies“, das sind sehr kleine Dateien, um Sie während Ihres Online-Besuchs im Shop identifizieren und den Komfort des Besuchers zu erhöhen. Unsere Cookies sind nur Textdateien, die nach Ihrem Besuch bei uns gelöscht werden. Sie können die Annahme von „Cookies“ verweigern, allerdings kann dann die reibungslose Funktion unserer Seite nicht gewährleistet werden. Cookies enthalten keine personenspezifischen Daten und sind nicht gefährlich für den Besucher.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen können. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren nicht teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. - Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. - Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht. - Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. - Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung schriftlich innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten und die Haftung der Rücksendung der Ware zu tragen. Wird die Ware nicht in einem einwandfreien und ungebrauchten Zustand in der Originalverpackung retour gesandt, dann kommt der Käufer für die Kosten auf; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. - Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. - Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.Schäden an Maschinen und Zubehör, die während des Transportes durch eine von uns beauftragte Spedition auftreten, werden mit unserer Transportversicherung abgewickelt.
Für Schäden an Maschinen und Zubehör, die von Speditionen, die der Kunde selbst in Auftrag gegeben hat oder diese Teile sogar selbst abholt übernehmen wir keinerlei Haftung. Hier gilt die Ladekante unserer Spedition als Auslieferungsort.
Von uns beauftragte Maschinentransporte erfolgen zum Zustellort unentladen. Darunter ist zu verstehen, dass beim Zustellort einen Gabelstapler benötigen wird, der zum Entladen ausgelegt ist. Etwaige Beschädigungen durch das Abladen am Zustellort sind von der Speditionsversicherung nicht gedeckt.
Da Transportbeschädigungen selten aber doch auftreten können, übernehmen wir keinerlei Haftung für Aufträge von Kunden, die diese nun nicht ausführen können. Die Kunden sind verpflichtet keine Aufträge mit Maschinen, die sich noch in Bestellung, Zusammenbau, Lieferung nach Wien oder Auslieferung an den Kunden befinden zu planen. Dies dient lediglich der wirtschaftlichen Sicherheit des Kunden.
Sollte der seltene Fall auftreten, dass ein Transportschaden eingetreten ist, die Lieferzeit je nach Schwere des Schadens (Reparatur bis Neu-Anfertigung) dadurch beeinträchtigt, sieht der Kunde davon ab die CNC4ALL GmbH damit zu belangen.
Der Kunde hat in diesem Fall keinerlei Anrecht die CNC4ALL GmbH für einen eventuellen Auftragsentgang oder weiteren Dingen zu belangen. Der sorgsame Umgang mit Investionen verpflichtet den Kunden zu einem wirtschaftlich vernünftigem Handeln und setzt klar voraus, dass der Kunde sich nach der Anlieferung der Maschine oder des Zubehörs damit gründlich auseinandersetzt und eine Einarbeitungszeit einplant.
Wenn Teile der oben genannten Punkte nicht beachtet werden, dann schließt die CNC4ALL GmbH jegliche Art von Haftung aus.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. - Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu vier Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. - Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. - Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). - Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche aufgrund von Produktionsausfällen innerhalb der Gewährleistungsfrist sind kategorisch ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aufgrund von Produktionsausfällen ausßerhalb der Gewährleistungsfrist können keine Ansprüche jeglicher Art geltend gemacht werden.Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
- Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Ohne schriftlicher Anfrage und nachfolgender schriftlicher Genehmigung der CNC4ALL GmbH dürfen keine Veränderungen an CNC4ALL Produkte vorgenommen werden. Sollte dies der Fall sein, verliert der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch unverzüglich. - Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. - Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. - Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. - Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. - Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Herzlich Willkommen bei CNC4ALL GmbH!
Es freut uns, dass Sie uns gefunden haben und wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über unsere Firma geben.
Begonnen hat alles 2009, als die Idee der Serienproduktion einer CNC-Portalfräsmaschine für den Hobbybereich in unseren Köpfen zu wachsen begann. Bereits 2010 konnten wir in Guangzhou in China mit einer ersten Serie starten.
Aufgrund der großen Kundenakzeptanz der KK 1000 S wurde 2013 die Produktionsstätte in China vergrößert um die Nachfrage decken zu können. Ab 2015 wurde auch hier in Wien die Arbeit immer mehr, sodass es zur Gründung der CNC4ALL GmbH durch Ing. Jan Donabauer MSc und Dipl.-Ing. Siegfried Kaltmann IWE kam. Ebenso wurden die Maschinen ab diesem Zeitpunkt als Fertigmaschinen ausgeliefert und die ProLine entwickelt.
Um unser Sortiment zu erweitern suchten wir ab 2016 nach geeigneten Lieferanten für industriell einsetzbare Maschinen, die auf der Basis von Mach3 zu steuern sein sollten. Nach etlichen Firmenaudits und Probekäufen wurde dann unser heutiger Partner zu unserem Hauptlieferanten.
Seit 2018 sind wir in der Lage CNC-Fräsmaschinen auf Basis Mach3 und CNC-Fräsmaschinen mit Werkzeugwechsel mit Syntec Steuerung anzubieten, diese Maschinen sind in unserem Schauraum in Hagenbrunn bei Wien zu besichtigen und jederzeit für Tests mit unseren Kunden bereit.
Als nächsten Schritt wurde 2019 das Sortiment mit CO2-Lasermaschinen und Faser-Lasermaschinen (Galvotechnik) erweitert, auch diese Maschinen sind in unserem Ausstellungsraum in Hagenbrunn verfügbar.
Für 2021 planen wir die Einführung weiterer CNC gesteuerten Anlagen.
Sehen Sie sich unsere Produkte an, Sie werden sie haben wollen - Da sind wir uns sicher!